Fürsorge ohne festen Plan und nach Ermessen für die Arbeitnehmer der Hotel des Balances AG Luzern sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Tod sowie von unverschuldeter Notlage; Leistung von Arbeitgeberbeiträgen an Personalfürsorgeeinrichtungen, denen die Hotel des Balances AG Luzern angeschlossen ist.