Sicherung des Fortbestandes der Müller-GysinAG und vor allem die Erhaltung der Arbeitsplätze sowie die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall und anderweitig unverschuldeter Notlage in einem gesetzlich und vertraglich überschreitendem Mass. Die Stiftung kann Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden.